Behebung Fehler beim Import von QRR/ESR Auslieferungsdateien mit Instant-Zahlungen
In Ergänzung zur Newsmeldung vom 19.08.2024 gilt nachfolgende Mitteilung:
Wir haben in eXpert die Prüfung der QRR/ESR Einlieferungsdateien geändert, sodass auch die Instant-Zahlungen verarbeitet werden können und beim Import der Dateien keine Fehler mehr entstehen.
Diese Anpassung wird in der neusten Version eXpert Betreibung V11.3.52.843 SP1 sowie in der neusten Version eXpert Konkurs 11.4 umgesetzt sein. Wir bitten Sie um die entsprechende Geduld bis wir die neuen Versionen verteilt haben und bitten um Verzeihung für den zusätzlichen Aufwand bis dahin.
Verbuchen von Instant-Zahlungen
Im Zusammenhang mit den neuen Instant-Zahlungen haben gewisse Banken (insb. die PostFinance AG) die Darstellung der QRR/ESR-Einzahlungen umgestellt. So werden QRR/ESR-Zahlungen, welche als Instant-Zahlung überwiesen wurden, nun separat und vollständig mit allen Zahlungsinformationen im Kontoauszug ausgewiesen. Sie sind nicht mehr in der gewohnten Sammelgutschrift enthalten.
In der aus dem eBanking bezogenen QRR/ESR-Auslieferungsdateien sind die QRR/ESR-Zahlungen, welche als Instant-Zahlung überwiesen wurden, aber weiterhin enthalten.
Die Folge davon ist, dass aufgrund der neuen Darstellung der Auszüge einzelne Ämter bereits ein Problem hatten; die separaten Instant-Zahlungen wirken wie reguläre Zahlungen und werden von der Buchhaltung zusätzlich manuell erfasst. Ergebnis daraus ist, dass die Konten nicht mehr stimmen, da die betroffenen Zahlungen sowohl über die Auslieferungsdatei, als auch manuell verbucht werden.
Die BK Solution AG hat sich entschieden, die Instant-Zahlungen beim Import der Auslieferungsdateien NICHT auszuschliessen.
Bei der Verbuchung der Zahlungen ist es daher künftig wichtig, die QRR/ESR-Zahlungen, welche als Instant-Zahlung überwiesen wurden, nicht manuell zu verbuchen.
Wir haben uns dazu entschieden, da der Sinn der QRR/ESR die automatische Verarbeitung der Zahlungen sowie der betroffenen Rechnungen/Aufforderungen sind. Würden die Instant-Zahlungen aus dem Import ausgeschlossen werden, würde dies bedeuten, dass Sie die automatisierten Schritte alle manuell vornehmen müssen. Sollten die Instant-Zahlungen in Zukunft zu einer gewohnten Zahlungsmethode werden, was gemäss den aktuellen Berichten gut der Fall sein könnte, würde der Mehrwert der QRR/ESR Einzahlungsscheine und Auslieferungsdateien entfallen.
Was gilt es künftig zu beachten?
Bei der Verarbeitung der Kontoauszüge sind Gutschriften, welche eine QRR/ESR-Einzahlung über Instant-Zahlung sind, auszuschliessen. Diese sind wie folgt erkennbar:
Immer
- Der Titel der Gutschrift enthält «Instant-Zahlung» (z. B. PostFinance AG: «Gutschrift Instant-Zahlung»), und
- In den Zahlungsinformationen der Gutschrift ist eine Referenznummer (27 Ziffern) enthalten.
In der Regel:
- In den Zahlungsinformationen sollten die in eXpert beim Erstellen der Rechnung/Aufforderung definierten Mitteilungstexte enthalten sein (z. B. «Betreibungs-Nr. XY» oder «Betreibungsregisterauszug Nr. XY»).