Prämienzahlungspflicht

Per 1. Juli 2024 gilt neu die «Prämienzahlungspflicht» für Betreibungsämter.

Die Gesetzesänderung aus dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) betrifft mit der Schaffung des Art. 93 Abs. 4 SchKG auch die Betreibungswelt. Es gibt bereits Betreibungsämter, welche diese Praxis bereits heute verwenden und die laufenden Krankenkassenprämien- und Kostenbeteiligungen KVG bereits direkt an den Krankenversicherer von der Lohnquote überweisen, anstatt diese gegen Vorweisung der Quittung dem Schuldner zurückzuerstatten.

In eXpert kann die neue Prämienzahlungspflicht bereits abgedeckt werden. Die entsprechenden Berechnungen und Anzeigen an die Arbeitgeber können bereits heute verwendet werden. Zudem gibt es mit der freien Vergütung die Möglichkeit, von der Lohnquote direkt Vergütungen an die Krankenversicherer vorzunehmen.   

Wir sind bestrebt unser Produkt stetig zu verbessern und Abläufe für unsere Kunden effizienter zu gestalten. Deshalb prüfen wir aktuell Automatisierungsmöglichkeiten und werden unsere Ideen an der ERFA präsentieren.

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